Erfreuliches Urteil; besonders wichtig:
Nicht alle Details müssen bewiesen werden
Der EuGH betonte nun, dass Geflüchtete bei einem Pushback besonders schutzbedürftig sind. Wenn es für sie unmöglich ist, Beweise zur erbringen, wäre Frontex gewissermaßen immun. Was nicht sein könnte, denn auch gegenüber dem Handeln von Frontex müsse es wirksamen Rechtsschutz geben. Deshalb reiche für den Beweis, dass ein Pushback stattgefunden hat, ein sogenannter Anscheinsbeweis, bei dem nicht alle Details bewiesen werden müssen. Es muss nur widerspruchsfrei und glaubhaft vorgebracht werden, dass es einen Pushback gab.



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