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Das bedeutet, dass eine Person, die keine Grünfläche in der Nähe hat, eine Entschädigung von etwa 119 Euro pro Jahr benötigt, um das gleiche Maß an Lebenszufriedenheit zu erreichen wie eine Person, die eine Grünfläche in der Nähe hat, und zwar in jedem beliebigen Jahr. Dabei handelt es sich um eine untere Grenze, da diese erwarteten Vorteile zusätzlich zu den grundlegenden Vorteilen sind, die Grünflächen bereits in normalen Zeiten bieten können.