Es geht ganz grob gesagt, um die Anrechnung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden:
Seit 2019 (Mütterrente II) gilt: Für vor 1992 geborene Kinder können bis zu zweieinhalb Jahre der Kindererziehung bei der Rente angerechnet werden. Für Kinder, die nach 1992 zu Welt kamen, sind es bis zu drei Jahre. Künftig sollen immer drei Jahre angerechnet werden können.
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