

Gegen den angeklagten Beamten wurde neben den strafrechtlichen Ermittlungen ein Disziplinarverfahren durch das Polizeipräsidium Mannheim eingeleitet.
Ich finde das hier ist noch relevant. Er ist zwar strafrechtlich freigesprochen, aber das heißt noch nicht, dass es keine Konsequenzen geben muss. Zwei andere Polizisten haben gegen ihn ausgesagt.









Je nachdem, was für eine KI benutzt wurde, sind die Daten aber auch rückwirkend für den KI-Anbieter greifbar. Dann müsste die Firma nur ihre Datenbanken nach den Interaktionen mit dem Erfinder durchsuchen und hätte alle Infos die sie braucht. Und wenn die Firma es kann, können es auch die Geheimdienste.