• General_Effort@lemmy.world
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    13 days ago

    Ich hab mal im Entwurf nachgeschaut, was digitale Gewalt denn rechtlich sein soll.

    Zum Beispiel, wenn man eine Polizeikontrolle filmt und die Aufnahme hochlädt (KunstUrhG §33).

    Man hat vielleicht mitgekriegt, dass bei Protesten gegen die Abschiebepolizei in den USA viel Filmaufnahmen gemacht wurden. Hier ist sowas rechtlich kritisch, weil wir ja die Grundrechte schützen. Von daher ist es vielleicht ganz gut, dass man schon mal solche Gesetze macht, bevor die AFD an die Macht kommt. Es soll ja bei einer Remigration nicht zu solchen digitalen Gewaltexzessen kommen. Das Internet ist ja nicht der Wilde Westen.