Der Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft - dagegen klagt die Partei. Welche Rolle spielen die Verfassungsschutz-Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren? Eine wesentliche, sagt ein Rechtsexperte. Von M. Bauer.
Solang sie klein sind verbietet man sie nicht weil sie noch keine Bedrohung sind. Wenn sie dann groß sind verbietet man sie nicht, weil die Bedrohung zu groß ist.
Wenn sie klein sind. Parteien sollte aufgrund von ihrem Inhalt verboten werden, nicht aufgrund von ihrem Einfluss. AfD war auch im Gründungsjahr schon eine Nazipartei und es gibt keinen Grund warum man illegale Inhalte erlauben sollte, nur weil die Partei zu klein ist um effektiven Schaden anzurichten.
Wann war der “richtige” Zeitpunkt?
Gestern. Der zweitbeste ist heute.
Wenn sie klein sind. Parteien sollte aufgrund von ihrem Inhalt verboten werden, nicht aufgrund von ihrem Einfluss. AfD war auch im Gründungsjahr schon eine Nazipartei und es gibt keinen Grund warum man illegale Inhalte erlauben sollte, nur weil die Partei zu klein ist um effektiven Schaden anzurichten.