Der Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft - dagegen klagt die Partei. Welche Rolle spielen die Verfassungsschutz-Erkenntnisse für ein Verbotsverfahren? Eine wesentliche, sagt ein Rechtsexperte. Von M. Bauer.
Die ARD hat einen Überparteilichkeitsgrundsatz und ist verpflichtet, die Vielfalt der Meinungen in diesem Land abzubilden. Wenn also im Rahmen einer Sendung Stimmen aus der Politik wiedergegeben werden, muss sie darauf achten, dass das wiedergegebene Bild möglichst ein breites Spektrum an Meinungen abbildet. Das bedeutet am Ende eben auch, dass man dabei auch diese Partei berücksichtigen muss. Natürlich nicht in jedem Atemzug und bei jedem Anlass. Andererseits darf man sich aber auch nichts vormachen: als zweitstärkste Partei wird sie einen nicht geringen Anteil an diesem Bild reklamieren wollen. Hier hat sie ihren Anteil bekommen, ohne inhaltlich ein wirkliches AfD-Thema platzieren zu können, sondern mit einem Allgemeinplatz.
Die ARD hat einen Überparteilichkeitsgrundsatz und ist verpflichtet, die Vielfalt der Meinungen in diesem Land abzubilden. Wenn also im Rahmen einer Sendung Stimmen aus der Politik wiedergegeben werden, muss sie darauf achten, dass das wiedergegebene Bild möglichst ein breites Spektrum an Meinungen abbildet. Das bedeutet am Ende eben auch, dass man dabei auch diese Partei berücksichtigen muss. Natürlich nicht in jedem Atemzug und bei jedem Anlass. Andererseits darf man sich aber auch nichts vormachen: als zweitstärkste Partei wird sie einen nicht geringen Anteil an diesem Bild reklamieren wollen. Hier hat sie ihren Anteil bekommen, ohne inhaltlich ein wirkliches AfD-Thema platzieren zu können, sondern mit einem Allgemeinplatz.