• squaresinger@lemmy.world
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    13 days ago

    Ich geb zu, da waren viele Infos drin, hab nicht alles behalten.

    Allerdings frage ich mich wie genau das mit den Folgeparteien geregelt ist. Ein Bundestagsmandatar der sein Mandat behalten darf wird ja auch das Recht behalten einer Partei beizutreten bzw. eine Partei zu gründen.

    Wenn die dann mit der neuen Parte veresuchen auf der legalen Seite der Grenze zur Verfassungswidrigkeit zu bleiben stell ich mir die Vorgehensmöglichkeiten dagegen begrenzt vor. Aber ich bin auch kein Verfassungsrechtler.

    Schaut auf jeden Fall ziemlich komplex aus, auch wie’s in dem Link steht.

    • plyth@feddit.org
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      13 days ago

      Ich meine das auf Wikipedia gelesen zu haben.

      Die Gründung von Ersatzorganisationen und die Umwandlung bestehender Organisationen in Ersatzorganisationen ist gemäß § 33 ParteiG verboten.

      https://de.m.wikipedia.org/wiki/Parteiverbot

      Interessanterweise folgt ein EGMR Teil, den ich bisher ignoriert habe.

      • squaresinger@lemmy.world
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        12 days ago

        Ja, ohne EGMR ist es einfach: Alle Mandatare einer verbotenen Partei fliegen aus dem Bundestag, fertig. Aber der EGMR macht das an der Stelle dann komplizierter.