Ein kostenpflichtiger Kundenservice ist erlaubt. Das hat der EuGH 2017 entschieden. Allerdings dürfen die Kosten der Service-Hotline den Grundtarif eines Telekommunikationsdienstes nicht überschreiten. Dieser liegt aktuell bei rund 3 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz und 11 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz.
Klar. Aber wie soll ich Bürgergeldempfänger das einfordern? Da war es weniger Aufwand, mir von Vaddern eine seiner freien Ionos-Adressen geben zu lassen und mich mit ein paar zickigen Stellen auseinanderzusetzen.
Ich bin davon ausgegangen, dass deine Geschichte vor diesem Urteil stattfand und wollte nur darauf hinweisen, dass das mittlerweile nicht mehr zulässig ist.
https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/festnetz/kostenpflichtiger-kundenservice-ist-das-zulaessig
Klar. Aber wie soll ich Bürgergeldempfänger das einfordern? Da war es weniger Aufwand, mir von Vaddern eine seiner freien Ionos-Adressen geben zu lassen und mich mit ein paar zickigen Stellen auseinanderzusetzen.
Ich bin davon ausgegangen, dass deine Geschichte vor diesem Urteil stattfand und wollte nur darauf hinweisen, dass das mittlerweile nicht mehr zulässig ist.